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Reiseinformationen
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AGB´s

1. Allgemeines
Wir, die Firma Krause Travel & Adventure GmbH sind Reisevermittler,.
Wir vermitteln also Jagdreisen, die von anderen Firmen als Reiseveranstalter in eigener Verantwortung durchgeführt werden, und zwar einschließlich der zur Reisedurchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Ihr Vermittlungsauftrag verpflichtet uns zur fachlichen Beratung und Beschaffung ihrer Jagdreise. Mit Ihrer Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages beauftragen und bevollmächtigen Sie uns also, für Sie einen Reisevertrag mit dem jeweils benannten Reiseveranstalter sowie eventuelle weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Transportunternehmen, Hotels, Mietwagengesellschaften usw.) zu vermitteln und abzuschließen. Über den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vermittlungsvertrag hinaus bestehen Rechtsbeziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder den weiteren Leistungsträgern, gleich, ob diese im In- oder Ausland ansässig sind.
Der Vermittlungsvertrag wird erst durch unsere Buchungsbestätigung wirksam.
Nur wenn wir selbst ausdrücklich im Einzelfall als Reiseveranstalter bezeichnet werden, kommt ein Reisevertrag mit uns zustande. Für den zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Reisevermittlungsvertrag gelten folgende Bestimmungen.

2. Zahlungsbedingungen / Reservierung
Alle aus der Reisevermittlung sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind in Deutschland zu erfüllen. Unmittelbare Zahlungen an den Reiseveranstalter, andere Buchungsstellen, sonstige Leistungsträger oder Dritte können von uns nur angerechnet oder vergütet werden, wenn
unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorliegt.

Vor Bestätigung einer Jagdreise durch uns sind alle notwendigen Einreiseformalitäten durchzuführen. Diese können über uns und unter Erstattung der hiermit verbundenen Kosten abgewickelt werden. Es ist für die vermittelte Reise eine Anzahlung zu entrichten, diese beträgt bis zu 10 % des Reisepreises, maximal DM 500,00. Sie ist mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags fällig.

Die voraussichtlichen Gesamt-Jagdreisekosten werden in den Anmeldeunterlagen festgelegt. Der dort ausgewiesene Betrag ist spätestens 30 Arbeitstage vor Reiseantritt fällig. Gegebenenfalls vermindert um eine entrichtete Vorauszahlung.

Die endgültige Abrechnung der Gesamt-Jagdreisekosten erfolgt nach Abschluß der Jagdreise anhand des Jagdprotokolls und der von uns ausgehändigten „ Gutschein/Voucher “ über uns. Die sich aus der Abschlußrechnung ergebenden Restbeträge werden von uns unverzüglich erstattet. Nachzahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Datum der Abschlußrechnung fällig.

Für Pauschalreisen gelten die hierzu verabredeten gesonderten Bestimmungen,

3. Haftung
Als Reisevermittler haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Reiseprogramms oder Prospektdrucks
- die ordnungsgemäße Erbringung vereinbarter Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und Ortes.

Als Vermittler ist unsere Haftung bei Unglücksfällen, Gepäckverlust, Beschädigung, Verspätung, Schäden und Aufwendungen aus höherer Gewalt (Jagd- und Verkehrsunfälle, Streiks, Verspätungen, politische Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, usw.) ausgeschlossen.
Für die Einhaltung behördlicher Vorschriften, insbesondere der Paß- und Zollbestimmungen sowie der internationalen Abkommen über den Artenschutz ist jeder Jagdteilnehmer selbst verantwortlich.
Jede Schussabgabe erfolgt auf eigenes Risiko.
Die von uns vermittelten Jagden finden in freier Wildbahn statt. Die Gebiete unterliegen vielen, weder von uns, noch von Dritten beeinflußbaren Unwägbarkeiten (Witterungsverhältnisse, Einstandsverhalten des Wildes, aktuelle Äsungssituation, Verhalten und Geschick der Jäger etc.), für die wir nicht haftbar gemacht werden können. Garantien auf Gewicht, Größe und Klasse von Trophäen geben wir nicht. Viele der vermittelten Jagden finden in unberührten Gebieten statt, in denen ein - oft erheblicher Mangel an Komfort in Kauf genommen werden muß, ohne daß sich hieraus Ansprüche gegen uns ergeben können.

Eine Haftung für Absprachen mit Dritten (Jagdpersonal oder Begleiter usw.) insbesondere zu Preisabsprachen übernehmen wir nicht. An derartige Absprachen mit Dritten sind wir nicht gebunden, es sei denn, wir würden vorher derartigen Zusatzvereinbarungen schriftlich unsere Zustimmung geben.

Für die von uns zu vertretende Fehler bei der Vermittlung Ihrer Jagdreise und sonstigen Reiseleistungen haben wir einzustehen, wenn durch unser Verschulden bei der Vermittlung der Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder anderen Leistungsträgern nicht zustande kommt. Im übrigen beschränkt sich unsere vertragliche Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen aus Jagd- und
sonstigen Reisevermittlungen sowie Nebenleistungen auf eine Haftung wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Unsere Haftung ist der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis des Jagdveranstalters ohne Abschuß- und Lizenzgebühren sowie gegebenfalls Nichterfolgs- Rückvergütungen beschränkt.
Unberührt von dieser Haftungsbeschränkung bleiben Ihre Ansprüche für ausdrückliche und schriftliche Zusicherungen unsererseits.
4. Beanstandungen
Vertragliche Ansprüche gegen uns wegen offensichtlicher Fehler bei der Vermittlung der Jagdreise oder sonstiger Reiseleistungen, offensichtlicher Fehler bei der Anbahnung des Vermittlungsvertrages oder sonstiger, offensichtlich fehlerhafter Leistungen unsererseits sind von Ihnen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristwahrung gehindert waren.

Veranstalter, örtliche Vertreter und Leistungsträger sind nicht beauftragt oder bevollmächtigt, Ansprüche mit Wirkung für uns anzuerkennen.
Sollten nach Beginn der Reise Beanstandungen auftreten, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, alles ihm mögliche und zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen hieraus drohenden Schaden gering zu halten.
Unser Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekanntzugeben und zur Abhilfe aufzufordern. Sollte dennoch keine Abhilfe erfolgen, muß die Beanstandung in das in jedem Fall anzufertigende Protokoll aufgenommen werden, das von unserem Auftraggeber sowie der örtlichen Reiseleitung zu unterzeichnen ist. Die in das Protokoll aufgenommenen Beanstandungen sind abschließend. Wird im Protokoll ein Mangel nicht aufgenommen, kann der Auftraggeber hierfür weder eine Minderung noch Schadenersatz beanspruchen.

5. Rücktritt
Treten Sie von einer gebuchten Reise zurück, steht es Ihnen frei, einen anderen Reiseteilnehmer , den Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträger an Ihrer Stelle zu benennen. Wir sind bereit, mit diesem anderen Reiseteilnehmer einen neuen Vermittlungsvertrag abzuschließen, der den Bedingungen des ursprünglichen Auftrages entspricht.

Im übrigen empfehlen wir nachdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-
sicherung sowie Auslandskrankenversicher-ung.

Krause Travel & Adventure GmbH kann ihrerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird (z.B durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen diesen Beispielen gleichkommen, innere Unruhen, Epidemien, durch Tollwut gesperrte Jagdgebiete, hoheitliche Anordnung wie z.B Entzug der Landesrechte, Beschlagnahmung von Unterkünften oder Transportmitteln, Embargos, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsstätten oder technische Defekte am Transprotgerät).

6. Stornierungsbedingungen
Kommt es zu einem Reiserücktritt durch den Auftraggeber werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:

- die Gebühren für die Anmeldung und Bearbeitung der Reisevermittlung
- die Kosten für bereits beantragte Visa- oder Waffeneinfuhrerlaubnisse
- die Kosten für bereits beantragte Erlaubnisscheine
- uns in Rechnung gestellte Kosten für die Absage von Flügen, Leihwagen, Hotels, Fähren etc.

Wird die Reise oder gebuchte Leistung innerhalb von 720 - 121 Tage storniert, werden außerdem 25 % der voraussichtlichen Gesamt - Jagdkosten, die in den Anmeldeunterlagen festgelegt worden sind, berechnet. Wird die Reise oder gebuchte Leistung innerhalb von 120 - 60 Tagen vor Reiseantritt storniert, werden außerdem 50 % der voraussichtlichen Gesamt - Jagdkosten, die in den Anmeldeunterlagen festgelegt worden sind, berechnet. Wird die Reise oder gebuchte Leistung innerhalb von 60 Tagen vor Reiseantritt storniert, werden 100 % der voraussichtlichen Gesamt-Jagdkosten berechnet.
Werden bestellte Leistungen nicht in Anspruch genommen, da unser Auftraggeber - gleich aus welchem Grund - verspätet eintrifft oder früher abreist, werden diese voll berechnet.



Wichtig: Nach Reiseantritt !
Nicht ausgenutzte Arrangementleistungen wie Jagdtage, Verpflegung, Unterbringung, Flug, etc werden nicht rückerstattet.
7. Trophäen und Präparation
Vorpräparation, Präparation und Transport von Jagdtrophäen, deren Ausfuhr aus dem Jagdland und Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland oder sonstiges Heimatland sowie die Beschaffung der notwendigen Papiere hierfür sind nicht Gegenstand der von uns vertraglich geschuldeten Leistungen. Benennen wir Ihnen hierfür Dritte, übernehmen wir für deren Tätigkeit keine Haftung. Behördliche Auflagen sind von Ihnen selbst zu erfüllen.

Die Bewertung der Trophäe erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des Jagdlandes oder des Reiseveranstalters und durch die dort zuständigen Stellen. Ansprüche aus Bewertung oder Einsprüche hiergegen können daher gegenüber uns nicht geltend gemacht werden.

8. Amtliche Vorschriften
Soweit wir Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits-, Waffenbestimmungen und anderweitige Vorschriften nennen, beziehen sich unsere Angaben auf die Rechtslage im Zeitpunkt unseres Angebots auf Abschluß eines Vermittlungsvertrages. In Ihrer Person begründete persönliche
Umstände können nur berücksichtigt werde, sofern uns diese von Ihnen ausdrücklich angegeben worden sind.

Über nachträgliche Änderungen dieser Bestimmungen werden wir Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten informieren, ohne für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser ergänzenden Angaben eine Gewähr übernehmen zu können.
Mitnahme von Hunden ins Ausland ! Bitte erkundigen Sie sich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen, wie z.B. Tollwutimpfungen oder Hunde aus MKS & BSE Gebieten immer beim zuständigen Veterinärsamtstierarzt rechtzeitig.
9. Verjährung
Ansprüche gegen uns aus Vermittlung des Reisevertrages oder der sonstigen Leistungsvereinbarungen sowie aus Verschulden bei Vertragsanbahnung oder aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung Verjährung in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Beendigung unserer Vermittlungstätigkeit, im Regelfall also mit Abschluß des von uns vermittelten Vertrages mit dem Reiseveranstalter oder einem sonstigen Leistungsträger. Auf jeden Fall beginnt die Verjährung spätestens mit dem vertraglichen Reiseende. Soweit die Verjährungsfrist von 6 Monaten gesetzlich nicht abdingbar ist, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Verjährungsfrist.

10. Abtretung
Eine Abretung Ihrer gegen uns gerichteter Ansprüche an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltungmachung Ihrer Ansprüche durch Dritte in deren eigenem Namen unzulässig.

11. Sonstige Vertragsbedingungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und unserer allgemeinen Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des jeweiligen Vertrages und der Bedingungen im übrigen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem Inhalt der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtstand für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und uns ist - soweit gesetzlich zulässig - Ratingen - . Dies gilt insbesondere, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluß Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

7Erfüllungsort und Gerichtstand für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und uns ist - soweit gesetzlich zulässig - Ratingen - . Dies gilt insbesondere, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluß Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Sicherungsschein
12.1 Krause Travel & Adventure GmbH hat mit einem in der BRD zum Versicherungsgeschäft zugelassenen Versicherungsunternehmen eine vertragliche Vereinbarung getroffen, durch die gewährleistet ist, daß Ihre Kunden bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den Reisepreis für solche Leistungen, Krause Travel & Adventure als Folge einer Insolvenz nicht mehr erbringt, und die Kosten einer evtl. aus diesem Grund erforderlichen Rückforderung erstattet, erhalten.
3.2 Dieses gilt nicht bei Buchungen, die sich ausschließlich auf Beschaffung einer Leistung z.B. nur Flugscheinen oder Hotel
( Jagd ) beziehen, hier ist Krause Travel & Adventure GmbH
( JAGDKRAUSE ) ausschließlich Vermittler der Leistung.

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